Unsere Leistungen im Detail
Jeder Service beinhaltet eine umfassende Beratung, vollständige Dokumentenvorbereitung und Begleitung bis zur Bewilligung. Alle angegebenen Preise sind Endpreise ohne versteckte Zusatzkosten.
Wohnbeihilfe-Antragstellung
Die Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Landes für einkommensschwache Haushalte, die zur Miete wohnen oder Eigentum abbezahlen. Voraussetzung ist ein österreichischer Hauptwohnsitz und ein Einkommen unterhalb festgelegter Grenzen.
Was wir für Sie tun:
- Prüfung Ihrer Einkommens- und Wohnsituation
- Berechnung der voraussichtlichen Förderhöhe
- Einholung aller erforderlichen Nachweise (Meldebestätigung, Einkommensnachweise, Mietvertrag)
- Ausfüllen und Einreichen des Antrags beim zuständigen Landesamt
- Nachverfolgung und Beantwortung von Rückfragen
Durchschnittliche Förderhöhe: 150 bis 280 Euro pro Monat
Pensionszuschlag-Beratung
Viele Pensionisten wissen nicht, dass sie Anspruch auf Ausgleichszulagen haben, die ihre Pension auf ein Mindestniveau anheben. Diese Zulagen werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen beantragt werden.
Was wir für Sie tun:
- Ermittlung Ihres aktuellen Pensionsanspruchs
- Prüfung auf Ausgleichszulagen, Witwen-/Witwerpension, Kinderzuschüsse
- Antragstellung bei der Pensionsversicherungsanstalt
- Einspruch bei falscher Berechnung oder Ablehnung
Mögliche Erhöhung: 80 bis 350 Euro pro Monat
Steuerrückerstattung Arbeitnehmer
Die meisten Arbeitnehmer zahlen zu viel Lohnsteuer, weil absetzbare Kosten nicht berücksichtigt werden. Mit der Arbeitnehmerveranlagung können Sie sich diese zu viel gezahlten Beträge zurückholen.
Was wir für Sie tun:
- Erfassung aller Werbungskosten (Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildungen)
- Berücksichtigung von Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden, Kirchenbeitrag)
- Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen (Krankheitskosten, Kinderbetreuung)
- Einreichung beim Finanzamt und Nachverfolgung
Durchschnittliche Rückerstattung: 800 bis 1.200 Euro
Familienbeihilfe-Nachzahlung
Familienbeihilfe wird nicht immer automatisch bis zum Ende der Anspruchsdauer gewährt. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung, Lehre oder Studium muss der Anspruch oft nachgewiesen werden. Rückwirkende Nachzahlungen sind möglich.
Was wir für Sie tun:
- Prüfung auf rückwirkende Ansprüche der letzten fünf Jahre
- Beschaffung von Ausbildungsnachweisen
- Antragstellung beim Finanzamt
- Einspruch bei Ablehnung
Mögliche Nachzahlung: 1.200 bis 3.600 Euro (bei drei Jahren Rückwirkung)
Energiekostenzuschuss-Antrag
Österreich bietet verschiedene Zuschüsse für Heiz- und Energiekosten, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Diese Förderungen sind oft zeitlich begrenzt und müssen aktiv beantragt werden.
Was wir für Sie tun:
- Recherche aktuell verfügbarer Bundes- und Landesförderungen
- Prüfung Ihrer Anspruchsvoraussetzungen
- Antragstellung bei den zuständigen Stellen
- Überwachung der Auszahlungsfristen
Durchschnittliche Förderhöhe: 150 bis 400 Euro einmalig
Pflegegeld-Antragsunterstützung
Pflegegeld steht Personen zu, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dauerhaft pflegebedürftig sind. Die Einstufung erfolgt durch eine ärztliche Begutachtung, und die Höhe hängt vom Pflegebedarf ab.
Was wir für Sie tun:
- Vorbereitung des Erstantrags oder Höherstufungsantrags
- Zusammenstellung ärztlicher Befunde und Gutachten
- Vorbereitung auf die ärztliche Begutachtung
- Einspruchsverfahren bei zu niedriger Einstufung oder Ablehnung
Pflegegeld Stufe 1 bis 7: 184 Euro bis 2.022 Euro pro Monat
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