Wohnbeihilfe-Antragstellung

Die Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Landes für einkommensschwache Haushalte, die zur Miete wohnen oder Eigentum abbezahlen. Voraussetzung ist ein österreichischer Hauptwohnsitz und ein Einkommen unterhalb festgelegter Grenzen.

Was wir für Sie tun:

  • Prüfung Ihrer Einkommens- und Wohnsituation
  • Berechnung der voraussichtlichen Förderhöhe
  • Einholung aller erforderlichen Nachweise (Meldebestätigung, Einkommensnachweise, Mietvertrag)
  • Ausfüllen und Einreichen des Antrags beim zuständigen Landesamt
  • Nachverfolgung und Beantwortung von Rückfragen

Durchschnittliche Förderhöhe: 150 bis 280 Euro pro Monat

€ 187,50

Pensionszuschlag-Beratung

Viele Pensionisten wissen nicht, dass sie Anspruch auf Ausgleichszulagen haben, die ihre Pension auf ein Mindestniveau anheben. Diese Zulagen werden nicht automatisch gewährt, sondern müssen beantragt werden.

Was wir für Sie tun:

  • Ermittlung Ihres aktuellen Pensionsanspruchs
  • Prüfung auf Ausgleichszulagen, Witwen-/Witwerpension, Kinderzuschüsse
  • Antragstellung bei der Pensionsversicherungsanstalt
  • Einspruch bei falscher Berechnung oder Ablehnung

Mögliche Erhöhung: 80 bis 350 Euro pro Monat

€ 224,90

Steuerrückerstattung Arbeitnehmer

Die meisten Arbeitnehmer zahlen zu viel Lohnsteuer, weil absetzbare Kosten nicht berücksichtigt werden. Mit der Arbeitnehmerveranlagung können Sie sich diese zu viel gezahlten Beträge zurückholen.

Was wir für Sie tun:

  • Erfassung aller Werbungskosten (Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Fortbildungen)
  • Berücksichtigung von Sonderausgaben (Versicherungen, Spenden, Kirchenbeitrag)
  • Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen (Krankheitskosten, Kinderbetreuung)
  • Einreichung beim Finanzamt und Nachverfolgung

Durchschnittliche Rückerstattung: 800 bis 1.200 Euro

€ 149,00

Familienbeihilfe-Nachzahlung

Familienbeihilfe wird nicht immer automatisch bis zum Ende der Anspruchsdauer gewährt. Bei volljährigen Kindern in Ausbildung, Lehre oder Studium muss der Anspruch oft nachgewiesen werden. Rückwirkende Nachzahlungen sind möglich.

Was wir für Sie tun:

  • Prüfung auf rückwirkende Ansprüche der letzten fünf Jahre
  • Beschaffung von Ausbildungsnachweisen
  • Antragstellung beim Finanzamt
  • Einspruch bei Ablehnung

Mögliche Nachzahlung: 1.200 bis 3.600 Euro (bei drei Jahren Rückwirkung)

€ 165,75

Energiekostenzuschuss-Antrag

Österreich bietet verschiedene Zuschüsse für Heiz- und Energiekosten, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Diese Förderungen sind oft zeitlich begrenzt und müssen aktiv beantragt werden.

Was wir für Sie tun:

  • Recherche aktuell verfügbarer Bundes- und Landesförderungen
  • Prüfung Ihrer Anspruchsvoraussetzungen
  • Antragstellung bei den zuständigen Stellen
  • Überwachung der Auszahlungsfristen

Durchschnittliche Förderhöhe: 150 bis 400 Euro einmalig

€ 132,40

Pflegegeld-Antragsunterstützung

Pflegegeld steht Personen zu, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung dauerhaft pflegebedürftig sind. Die Einstufung erfolgt durch eine ärztliche Begutachtung, und die Höhe hängt vom Pflegebedarf ab.

Was wir für Sie tun:

  • Vorbereitung des Erstantrags oder Höherstufungsantrags
  • Zusammenstellung ärztlicher Befunde und Gutachten
  • Vorbereitung auf die ärztliche Begutachtung
  • Einspruchsverfahren bei zu niedriger Einstufung oder Ablehnung

Pflegegeld Stufe 1 bis 7: 184 Euro bis 2.022 Euro pro Monat

€ 298,60

Service jetzt anfragen

Wählen Sie einen Service aus und senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.